In der Regel werden Planungsleistungen in Bezug zur angenommenen Nettobausumme berechnet.
Bei LandschaftsarchitektInnen beträgt das Honorar i. d. R. ca. 10 % der Bausumme. Dies gilt dann, wenn nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, § 40 Freianlagen) vergütet wird.
Liegt die Bausumme allerdings unter 20.000,- € oder ist die Bausumme in der Vorplanungsphase noch nicht absehbar, was bei kleineren Hausgärten häufig der Fall ist, erfolgt eine Vergütung auf Stundenbasis.
Mein aktueller Stundensatz für Hausgartenplanungen:
65,- € netto / Stunde
Gerne mache ich Ihnen nach einem Auftaktgespräch ein zu Ihrem Garten und Ihren Wünschen passendes Angebot.